Jubiläumsgabe des Landes Tirol
Das Land Tirol gewährt Eheleuten zu Jubelhochzeiten eine Jubiläumsgabe. Für die Gewährung dieser Jubiläumsgabe sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:
- EU-Staatsbürgerschaft beider Eheleute
- gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit
- bestehende eheliche Lebensgemeinschaft
Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre Ehe) € 750,--,
der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre Ehe) € 1.000,--, der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre Ehe) € 1.100,--.
Wir bitten die betroffenen Ehepaare, sich vor dem Jubiläum im Gemeindeamt Thurn zu melden (Hochzeitsurkunde mitbringen).
Antrag für die Jubiläumsgabe des Landes