Erklärung zur Barrierefreiheit
Oberlienz, Thurn, Gaimberg
gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sonnendoerfer.at (Website der Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Externe Erweiterungen (Kalender, Sonnenwege, Tourismusbetriebe):
Damit wir benötigte Funktionalitäten zur Verfügung stellen können, verwenden wir externe Erweiterungen. Es kann vorkommen, dass diese externen Module nicht den angestrebten Standards zur Barrierefreiheit entsprechen. Es ist nicht möglich, diese externen Erweiterungen entsprechend zu ändern. Dies betrifft einerseits den Terminkalender unter Bürgerservice -> Termine. Andererseits werden bestimmte externe Inhalte vom Tourismusverband Osttirol (maps.osttirol.com) in die Homepage integriert. Es handelt sich hierbei um die Inhalte "Sonnenwege, Tourismusbetriebe (Urlaub in ...)".
PDF Dokumente (Externe Dokumente):
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-BenutzerInnen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Ältere PDF-Dokumente stehen nicht digital zur Verfügung, sondern wurden gescannt und als Datei hochgeladen. Wir sind bemüht in Zukunft gemeindeeigene PDF-Dokumente digital und wo möglich barrierefrei umzusetzen.
Videos:
Für die Videos der Luftaufnahmen der Gemeinden stehen keine textbasierten Alternativen zur Verfügung, da es sich hierbei um reine Imagevideos handelt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form von Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2022. Die Startseite sowie mehrere Inhaltsseiten wurden entsprechend überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an
Kontakt
Gemeinde Thurn
9904 Thurn, Dorf 56
Tel. 04852/64007
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Fakultative Inhalte
Die Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg sind um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu ihren Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.