Einstellungen für die Barrierefreiheit der Homepage

Erklärung zur Barrierefreiheit

Oberlienz, Thurn, Gaimberg


Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg sind bemüht, ihre gemeinsame Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sonnendoerfer.at der Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

Inhalte und Dienste von Drittanbietern

Auf der Website werden teilweise Inhalte und Dienste externer Anbieter eingebunden. Dies betrifft insbesondere den Terminkalender sowie externe Inhalte des Tourismusverbandes Osttirol, darunter die Bereiche Sonnenwege und Tourismusbetriebe.

Auf die technische und barrierefreie Ausgestaltung dieser externen Angebote haben die Gemeinden Oberlienz, Thurn und Gaimberg keinen vollständigen Einfluss. Dadurch können einzelne Funktionen oder Inhalte von den Barrierefreiheitsanforderungen abweichen.

Inhalte Dritter, die von den Gemeinden weder finanziert noch entwickelt werden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen, fallen gemäß § 76 TGADG nicht unter die Barrierefreiheitsanforderungen.

Die Gemeinden sind bemüht, bei der Auswahl und Einbindung externer Dienste möglichst barrierearme Lösungen einzusetzen.

PDF- und Office-Dokumente

Ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente ist nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente und gescannte Unterlagen. Beispielsweise können Dokumente fehlende Tags oder eine für Screenreader ungeeignete Dokumentstruktur aufweisen.

Dateien in Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und deren Inhalte nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, sind gemäß § 76 TGADG von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.

Neu erstellte gemeindeeigene Dokumente sollen nach Möglichkeit barrierefrei aufbereitet werden.

Sollten Sie ein nicht barrierefreies Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihnen die darin enthaltenen Informationen in einer geeigneten barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen.

Videos:

Auf der Website sind teilweise Videoaufnahmen der Gemeinden eingebunden. Für einzelne ältere Image- und Luftaufnahmevideos stehen keine vollständigen textlichen Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.

Soweit neue Videos veröffentlicht werden, sind die Gemeinden bemüht, die erforderlichen barrierefreien Alternativen entsprechend den geltenden Anforderungen bereitzustellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2022 erstellt und am 15. September 2026 aktualisiert.

Die ursprüngliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Juni 2022 im Rahmen von Selbsttests nach WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Dabei wurden die Startseite sowie mehrere repräsentative Inhaltsseiten überprüft.

Die Erklärung wurde im September 2026 insbesondere an die geänderte Rechtsgrundlage des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes sowie an den aktuellen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 angepasst.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, aktualisiert und erweitert. Dabei sind uns Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein wichtiges Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, oder wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit dem Betreff:

„Meldung einer Barriere auf der Website www.sonnendoerfer.at“

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst konkret und führen Sie die URL der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt
Gemeinde Thurn
Dorf 56
9904 Thurn

Telefon: +43 4852 64007
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.

Kontakt
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +43 512 508 3292

Die Ombudsstelle prüft Beschwerden hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Vorgaben des § 76 Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG). Bei berechtigten Beschwerden können dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Mängel vorgeschlagen werden.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol.

 

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