Auf dieser digitalen Amtstafel werden die amtlichen Kundmachungen sowie weitere Informationen der Gemeinde Oberlienz im PDF-Format zum Download bereitgestellt. Dieses Service der Gemeinde hat keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Entsprechend den Bestimmungen des § 60 TGO (Tiroler Gemeindeordnung) hat eine Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und an die Allgemeinheit gerichtete Mitteilungen an der im Eingangsbereich des Gemeindeamtsgebäudes befindlichen Amtstafel zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gegenständliche "Digitale Amtstafel" die oben beschriebene Amtstafel der Gemeinde Oberlienz nicht ersetzt.
Seit 01. Juli 2025 werden Verordnungen im RIS kundgemacht
Festlegung des Anschlussbereiches frü die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
Karfreitag-Feiertag für Alle_Begründung
Polizei - kritischer Personalmangel_Begründung
Transparenz im Parlament_Begründung
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl_Begründung

9903 Oberlienz 30
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